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Wasserschaden durch Geschirrspüler – wer zahlt?

Klarstein GeschirrspülerEin Wasserschaden ist immer eine sehr ärgerliche Angelegenheit. Immerhin muss das Wasser aufgewischt und die betreffenden Stellen gesäubert werden. Doch das ist bei Weitem noch nicht alles, denn schließlich bedeutet ein Wasserschaden auch, dass die verschiedensten Schäden, etwa am Mobiliar, am Haus selbst oder auch in den Nachbar-Wohnungen, entstehen können. Das ist natürlich auch dann der Fall, wenn der Geschirrspüler ausläuft. Dementsprechend stellt sich hier sehr schnell die Frage, wer den Schaden bezahlt? Die Versicherung? Der Vermieter? Oder muss gar alles aus eigener Tasche beglichen werden?

Was tun, wenn die Spülmaschine ausgelaufen ist?

Wasserschaden durch Geschirrspüler – wer zahlt?Wird bereits während des Betriebes der Spülmaschine bemerkt, dass aus dem Gerät Wasser ausläuft, dann sollte man es sofort ausschalten und den Zulaufhahn zudrehen. Des Weiteren ist es ratsam, sämtliche elektrischen Geräte, die sich in der Nähe befinden und eventuell mit dem auslaufenden Wasser in Berührung kommen könnten, in Sicherheit zu bringen. Zur Not kann hier auch die Stromversorgung zunächst einmal komplett gekappt werden. Anschließend empfiehlt es sich, sofort so viel Wasser wie möglich aufzuwischen, damit der Schaden so gering wie möglich gehalten werden kann. Auf die Schnelle können beispielsweise auch ganz einfach mehrere Handtücher auf den Boden geworfen werden. Sind die Wassermaßen aufgewischt, sollte man die Wohnung gut lüften und trocknen. Sind Trocknungsgeräte vorhanden, können diese aufgestellt werden. Das Lüften und Trocknen, zur Not unter Hilfenahme der Heizung, ist wichtig, um Schimmel zu vermeiden.

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Ausgelaufene Spülmaschine – Wer kommt für den Schaden auf?

Eine ausgelaufene Spülmaschine ist in vielen Fällen der Verursacher von hohen Schäden. Normalerweise kommen hierfür dann verschiedene Versicherungen auf. Zunächst muss jedoch genau geklärt werden, wer den Schaden verursacht hat und wer alles geschädigt wurde.

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Versicherung Hinweise
Hausratversicherung Der Wasserschaden der durch die ausgelaufene Geschirrspülmaschine in der eigenen Wohnung angerichtet wurde, wird üblicherweise von der eigenen Hausratversicherung bezahlt. Die Hausratversicherung begleicht unter anderem Schäden, die aufgrund von ausgetretenem Leitungswasser entstehen, wie etwa ein aufgequollenes Parkett. Des Weiteren kommt die eigene Hausratversicherung in der Regel aber auch dann für einen Wasserschaden auf, wenn dieser in der Nachbarwohnung oder in den Wohnungen über den eigenen Räumlichkeiten auftritt, der eigene Hausrat beschädigt wurde und der Verursacher des Schadens nicht im Besitz einer Haftpflichtversicherung ist.
Haftpflichtversicherung Läuft jedoch die eigene Spülmaschine aus und entsteht dadurch ein Schaden in einer Nachbarwohnung, dann kommt hierfür die eigene Haftpflichtversicherung auf. Allerdings kann es auch sein, dass das ausgelaufene Wasser des Geschirrspüler-Modells das Wohngebäude beschädigt. Immerhin fließt Wasser beispielsweise auch durch seine kleine Risse, Zwischendecken und Kabelschächte. Dazu kommt, dass die Feuchtigkeit ebenfalls zur Bildung von Schimmel beitragen kann. Wasserschäden an Gebäuden führen in der Regel schnell zu sehr hohen Kosten. Dazu kommen lange Trocknungszeiten und unter Umständen müssen deshalb sogar die Mieter für eine gewisse Zeit ausziehen.

Hinweis: Bei zuletzt genanntem kommen dann sogar noch sogenannte Mietausfallschäden dazu. Hier muss dann der Hauseigentümer die Gebäudeversicherung hinzuziehen.

Schaden sofort melden und dokumentiert

  • Schäden, die durch einen Wasseraustritt des Geschirrspülers entstehen, sollten schnellst möglichst gemeldet werden und zwar bei der eigenen Hausratversicherung ebenso, wie beim Vermieter.
  • Des Weiteren ist es unbedingt empfehlenswert, bei den Mietern der anliegenden beziehungsweise unteren Wohnungen Bescheid zu geben, da diese, wie bereits oben erwähnt, ebenfalls von dem Wasserschaden betroffen sein können. In diesem Fall ist zusätzlich sofort die eigene Haftpflichtversicherung zu benachrichtigen.
  • Des Weiteren müssen die Schäden, die das Wasser angerichtet hat, mithilfe von Fotos festgehalten werden.
  • Sofern Sie kein Fachmann sind, sollten Sie die Reparatur des Geschirrspülers einem Fachmann überlassen. Eventuell stellt dieser sogar einen Produktionsfehler fest.

Wasserschaden durch den Geschirrspüler – ist das bei jedem Gerät möglich?

Vor einem Wasserschaden aufgrund eines auslaufenden Geschirrspülers ist man leider nicht gefeit. Dabei spielt es auch überhaupt keine Rolle, ob das Gerät beispielsweise von einer No-Name-Firma oder einer bekannten Marke, wie etwa von Siemens oder Bauknecht, stammt.

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Um den Schaden in Grenzen zu halten kann man jedoch einiges tun: so ist es zum Beispiel generell empfehlenswert, die eigene Haftpflicht- und Hausratversicherung immer auf dem neusten Stand zu halten. Zudem verhindert ein schnelles Aufwischen des auslaufenden Wassers oftmals einige Schäden.

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